Was bedeutet barrierefrei?

In einer inklusiven Gesellschaft können alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen und von einer gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Teilhabe profitieren. Gerade Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen ist dieser Zugang aber oft durch Barrieren versperrt. So ist auch das Internet für sie häufig nicht zugänglich, weil ihre Anforderungen zum Beispiel im Webdesign nicht mitgedacht werden.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) soll für alle Lebensbereiche Abhilfe schaffen. Die Details für die Onlinewelt regelt dabei die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (kurz: BITV). Die Basis dafür liefern die Web Content Accessibility Guidelines (kurz: WCAG) des World Wide Web Consortiums W3C.

Zahlreiche rotweiße Baken und Absperrungen mit Blinkleuchten verhindern den Durchgang auf einem Fuß- und Radweg vor einer Baustellenabstellfläche. Die vier Verkehrzeichen »Vofahrt nur an dieser Kreuzung, Absolutes Halteverbot, Verbot für Fußgehende und Radfahrende, sowie Radwegumleirung rechts machen die Verwirrung komplett.

Welche Webseiten müssen barrierefrei sein?

Bereits seit 2011 müssen Webseiten öffentlicher Stellen gemäß BITV barrierefrei sein. Mit dem BFSG wird diese Verpflichtung nun auf alle Webseiten ausgedehnt, mittels derer Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher*innen angeboten werden. Am 28. Juni 2025 tritt dies in Kraft. Wie sooft gibt es aber auch Ausnahmeregelungen: Hat Ihr Unternehmen weniger als 10 Mitarbeitende und liegt Ihr Jahresumsatz oder die Bilanzsumme unter zwei Millionen Euro, sind Sie (zumindest vorläufig) von der Pflicht befreit.

Diese Information stellt keine Rechtsberatung dar! Um sicher zu gehen, ob Ihre Website unter die Verpflichtung fällt, konsultieren Sie bitte eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Aber auch wenn das nicht der Fall ist, setzen Sie mit einer barrierefreien Website ein solidarisches Signal im Sinne von sozialer Teilhabe für alle!

Wozu dient das Webaudit?

Mit der BITV wurde ein standardisiertes Verfahren (EU-Norm EN 301 549) mit mehr als 90 Prüfschritten entwickelt, mit denen der barrierefreie Zustand einer Website in den vier Kategorien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verstehbarkeit und Robustheit festgestellt wird.

Im ersten Testschritt, dem Pre-Audit, überprüfe ich eine repräsentative Auswahl von Seiten Ihres Webauftrittes. Als Ergebnis erhalten Sie einen ausführlichen Bericht, in welchen Punkten Ihre Site verbessert werden muss, um die Konformität mit der Barrierefreiheits-Norm zu erreichen. Den Bericht geben Sie an Ihr Webdesign-Team weiter, das die entsprechenden Maßnahmen umsetzt. Auch in dieser Phase kann ich beratend zur Seite stehen. Sind alle Korrekturen vorgenommen, führe ich ein verkürztes Abschluss-Audit über die Änderungen durch und formuliere auf der Basis des Gesamtergebnisses die Erklärung zur Barrierefreiheit zur Veröffentlichung auf Ihrer Website.

Weiterführende Informationen [externe Seite]:

EU-Norm EN 301 549 [PDF]

Eine barriere­freie Web­site ist:

  • ✓ wahr­nehm­bar
  • ✓ be­dien­bar
  • ✓ ver­steh­bar
  • ✓ ro­bust

Audit-Ablauf:

  • Pre-Audit: testen aller Prüfschritte anhand repräsentativer Seitenauswahl
  • Design-/Entwicklungsteam korrigiert Fehler auf Pre-Audit-Basis
  • Abschluss-Audit: testen der korrigierten Prüfschritte
  • Verfassen der Erklärung zur Barrierefreiheit und Veröffentlichung auf der Website

Exkurs: Warum Overlay-Plugins keine Lösung sind

So genannte Overlays versprechen, durch einfache Installation eines Plugins Probleme mit der Barrierefreiheit zu beheben. Meist wird dann ein zusätzliches Bedienfeld auf der Website eingeblendet, mit dem zum Beispiel Textgröße und Farbkontrast verändert werden können. Das kann aber jeder Browser bereits von Haus aus. Hinzu kommt, dass die meisten Menschen mit Behinderungen spezielle Geräte und Software benutzen, deren Funktion von Overlays eher negativ beeinflusst wird.

Der Schwerpunkt mangelhafter Barrierefreiheit liegt aber in der Regel im Code, also der Programmierung der Website begründet. Das ist eine komplexe Angelegenheit und nur sehr bedingt auf automatischem Wege behebbar. Auch redaktionelle Arbeiten wie die textliche Strukturierung mit Überschriften-Hierarchien oder aussagefähige Formulierung von Textlinks verlangen menschliche Eingriffe. Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben nach BITV und WCAG jedenfalls ist mit Overlays kaum zu erreichen.

Weiterführende Informationen [externe Seite]:

Overlay Fact Sheet

Und was ist mit automatischen Test-Tools für Barrierefreiheit?

Im Zusammenhang mit barrierefreier Websitegestaltung finden sich häufig auch Angebote automatisierter Tests: meist sollen Sie dort Ihre Webadresse eintragen und erhalten dann in zwei oder drei Sekunden ein »Ergebnis«, dass Ihr Internetauftritt nur zu X Prozent »barrierefrei« sei. Teilweise sind dort auch »Tests« darunter, die – egal welche Webadresse man dort eingibt – erstaunlicherweise immer die annähernd gleiche Prozentzahl ausweisen. Ob das seriös sein kann, sei dahingestellt.

Hier gilt im Grunde das Gleiche wie bei Overlay-Plugins: die Anforderungen an eine optimierte Website sind viel zu komplex, als dass der Zustand durch einen automatisierten Test umfänglich abzubilden wäre. Die Komponente Mensch ist hier noch lange nicht ersetzbar.

Was kostet ein Webaudit?

Üblicherweise besteht eine Website aus einer Startseite und mehreren Unterseiten. Auch wenn die Struktur je nach Informationsfülle noch weiter verschachtelt sein kann, wiederholen sich doch die verwendeten Inhaltselemente immer wieder. Deshalb genügt es für ein Webaudit in der Regel, nur eine repräsentative Auswahl von Startseite plus 4–5 Unterseiten zu testen, da die Ergebnisse auf alle weiteren Unterseiten übertragbar sind. In einem Vorgespräch wählen wir die zu prüfenden Seiten gemeinsam aus.

Auf dieser Basis ergibt sich folgende Kostenstruktur:

  • Vorbereitendes Beratungsgespräch: kostenlos
  • Grundpreis Pre-Audit nach WCAG 2.2 für Hauptseite plus 4–5 Unterseiten: 425 Euro
  • Aufpreis je zusätzliche zu prüfende Unterseite: 85 Euro
  • Abschlussaudit nach erfolgter Bearbeitung des Webauftritts: 225 Euro (nur in Verbindung mit einem Pre-Audit)
  • Verfassen der Erklärung zur Barrierefreiheit (nur in Verbindung mit einem Pre-Audit): 45 Euro
  • Schulungen Ihrer Webredaktion (online oder in Präsenz): auf Anfrage

Für Sonderfälle wie zum Beispiel Onepager oder bei Wunsch nach einer vollständigen Überprüfung Ihrer gesamten Website fordern Sie bitte einen Kostenvoranschlag an!

Alle genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer.

Wer setzt die barrierefreie Programmierung dann um?

Den Ergebnisbericht des Audits geben Sie in der Regel an das Design-/Programmier-Team oder die Werbeagentur weiter, die Ihre Website erstellt hat. Ich stehe dort auch beratend zur Seite (Abrechnung nach Stundensatz). Gern vermittle ich Ihnen auch geeignete Web-Entwicklerinnen oder -Entwickler. In Hannover zum Beispiel die DbjE Web Effective Digitalagentur [Link zu externer Seite].

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